Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Als Abgabenerklärung ist die mündliche Warenerklärung eine Wissenserklärung, deren Umfang sich nach § 119 Abs 1 BAO richtet, dh der Reisende hat alle der Stellungspflicht unterliegenden Waren wahrheitsgemäß anzumelden.Als Abgabenerklärung ist die mündliche Warenerklärung eine Wissenserklärung, deren Umfang sich nach Paragraph 119, Absatz eins, BAO richtet, dh der Reisende hat alle der Stellungspflicht unterliegenden Waren wahrheitsgemäß anzumelden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985160051.X01Im RIS seit
17.10.1985