RS Vwgh 1985/10/22 85/07/0112

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Veröffentlicht am 22.10.1985
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Alleinverschulden des zum Ersatz gem § 76 Abs 2 AVG herangezogenen Beteiligten setzt das Gesetz nicht voraus.Alleinverschulden des zum Ersatz gem Paragraph 76, Absatz 2, AVG herangezogenen Beteiligten setzt das Gesetz nicht voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985070112.X04

Im RIS seit

31.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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