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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §235;Rechtssatz
Der Gegenstand eines auf die Übergangsbestimmung des Art IV Abs 5 der 40. ASVG-Novelle gestützten Pensionsantrages ist nicht dieselbe Sache wie die auf die frühere Rechtslage gestützte Abweisung eines Pensionsantrages im Jahr 1971.Der Gegenstand eines auf die Übergangsbestimmung des Artikel römisch vier, Absatz 5, der 40. ASVG-Novelle gestützten Pensionsantrages ist nicht dieselbe Sache wie die auf die frühere Rechtslage gestützte Abweisung eines Pensionsantrages im Jahr 1971.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985080131.X01Im RIS seit
03.10.2005Zuletzt aktualisiert am
17.11.2010