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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs4;Rechtssatz
Eine Auswanderung iSd Begünstigtentatbestandes des § 502 Abs 4 ASVG liegt auch bei Personen vor, die sich zunächst mit der Absicht eines nur vorübergehenden Aufenthaltes in das Ausland begeben und ihren Wohnsitz in Österreich beibehalten haben, dann aber durch die im § 500 ASVG umschriebenen Ereignisse an einer Rückkehr nach Österreich gehindert werden (Hinweis E 30.6.1971, 821, 822/71, VwSlg 8050 A/1971).Eine Auswanderung iSd Begünstigtentatbestandes des Paragraph 502, Absatz 4, ASVG liegt auch bei Personen vor, die sich zunächst mit der Absicht eines nur vorübergehenden Aufenthaltes in das Ausland begeben und ihren Wohnsitz in Österreich beibehalten haben, dann aber durch die im Paragraph 500, ASVG umschriebenen Ereignisse an einer Rückkehr nach Österreich gehindert werden (Hinweis E 30.6.1971, 821, 822/71, VwSlg 8050 A/1971).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984080158.X01Im RIS seit
14.09.2004Zuletzt aktualisiert am
21.02.2011