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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §500;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3451/78 E 3. Oktober 1980 RS 5Stammrechtssatz
In Fällen, in denen es sich um die Gewährung einer Begünstigung gemäß §§ 500 ff ASVG handelt, ist Gegenstand der behördlichen Entscheidung die Feststellung, ob die Begünstigung einem Versicherten zusteht oder nicht (Hinweis E 27.10.1977, 1931/76).In Fällen, in denen es sich um die Gewährung einer Begünstigung gemäß Paragraphen 500, ff ASVG handelt, ist Gegenstand der behördlichen Entscheidung die Feststellung, ob die Begünstigung einem Versicherten zusteht oder nicht (Hinweis E 27.10.1977, 1931/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984080030.X04Im RIS seit
15.11.2004Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008