RS Vwgh 1985/10/24 84/08/0030

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Veröffentlicht am 24.10.1985
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500;
  1. ASVG § 500 heute
  2. ASVG § 500 gültig ab 01.01.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 684/1978

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3451/78 E 3. Oktober 1980 RS 5

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen es sich um die Gewährung einer Begünstigung gemäß §§ 500 ff ASVG handelt, ist Gegenstand der behördlichen Entscheidung die Feststellung, ob die Begünstigung einem Versicherten zusteht oder nicht (Hinweis E 27.10.1977, 1931/76).In Fällen, in denen es sich um die Gewährung einer Begünstigung gemäß Paragraphen 500, ff ASVG handelt, ist Gegenstand der behördlichen Entscheidung die Feststellung, ob die Begünstigung einem Versicherten zusteht oder nicht (Hinweis E 27.10.1977, 1931/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984080030.X04

Im RIS seit

15.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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