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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Die Ermessensübung bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens ist grundsätzlich zu begründen (Hinweis E 18.4.1985, 83/16/0182). Ausführungen in der Gegenschrift können den Begründungsmangel nicht sanieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140071.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013