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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund verhältnismäßig geringfügiger neuer Tatsachen, die sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken, kann ein Ermessensfehler zugrundeliegen, insbesondere wenn es im wiederaufgenommenen Verfahren aus anderen Gründen zu Abgabennachforderungen kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140071.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013