Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §56;Rechtssatz
Weicht der ausgefertigte Bescheid vom Beschluss des Gemeinderates ab, dann ist dies eine der Unzuständigkeit gleich kommende Rechtswidrigkeit, die die Gemeindeaufsichtsbehörde von Amts wegen aufzugreifen hat.
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen istEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985050066.X02Im RIS seit
24.06.2005Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009