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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Werden bei Feststellung des Einkommens nach § 13 Abs 1 KOVG 1957 zu Lasten des Versorgungsberechtigten "fiktive Einkünfte" (hier: Mietzinseinnahmen) in Anrechnung gebracht, so sind dementsprechend auch "fiktive Aufwendungen" für die Erlangung derartiger Einkünfte zu berücksichtigen.Werden bei Feststellung des Einkommens nach Paragraph 13, Absatz eins, KOVG 1957 zu Lasten des Versorgungsberechtigten "fiktive Einkünfte" (hier: Mietzinseinnahmen) in Anrechnung gebracht, so sind dementsprechend auch "fiktive Aufwendungen" für die Erlangung derartiger Einkünfte zu berücksichtigen.
Schlagworte
Einkommensermittlung und Absetzbarkeit Allgemein Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden EinkommensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985090060.X01Im RIS seit
17.10.2005