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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §61 Abs1;Rechtssatz
Die Rechtsmittelbelehrung eines Straferkenntnisses entspricht dem Erfordernis des § 51 Abs 1 letzter Satz AVG, wenn sie darauf hinweist, dass schriftliche und telegraphische Berufungen zu begründen sind (Hinweis E 11.4.1984, 84/03/0034).Die Rechtsmittelbelehrung eines Straferkenntnisses entspricht dem Erfordernis des Paragraph 51, Absatz eins, letzter Satz AVG, wenn sie darauf hinweist, dass schriftliche und telegraphische Berufungen zu begründen sind (Hinweis E 11.4.1984, 84/03/0034).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985030052.X01Im RIS seit
18.04.2005