Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §783;Beachte
Besprechung in: FJ 1988/6, S 103;Rechtssatz
Auch die zur Abdeckung von Pflichtteilschulden aufgenommenen Schulden sind Privatschulden. Zinsen für solche Schulden stellen weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar. Dies gilt auch, wenn der Nachlaß ausschließlich oder überwiegend aus Betriebsvermögen besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140074.X01Im RIS seit
12.11.1985Zuletzt aktualisiert am
11.10.2018