Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs2;Rechtssatz
Das allenfalls geringfügige Ausmaß des Eingriffes in ein "bestehendes Recht" im Sinne des § 12 Abs 2 WRG 1959 vermag an der grundsätzlichen Notwendigkeit der Begründung eines Zwangsrechtes gegen eine - allenfalls geringfügige und allenfalls im Schätzungsweg zu ermittelnde - Entschädigung nichts zu ändern (Hinweis E 11.10.1962, 651/62, VwSlg 5884 A/1962 und E 14.6.1983, 82/07/0250).Das allenfalls geringfügige Ausmaß des Eingriffes in ein "bestehendes Recht" im Sinne des Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 vermag an der grundsätzlichen Notwendigkeit der Begründung eines Zwangsrechtes gegen eine - allenfalls geringfügige und allenfalls im Schätzungsweg zu ermittelnde - Entschädigung nichts zu ändern (Hinweis E 11.10.1962, 651/62, VwSlg 5884 A/1962 und E 14.6.1983, 82/07/0250).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985070084.X02Im RIS seit
31.08.2005Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013