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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs2;Rechtssatz
Mit der Zuerkennung einer Geldentschädigung für an einer bereits verlegten Wasserleitung über Grund des Bfrs "noch durchzuführende Arbeiten" ist der Bfr für die durch die Verlegung der Wasserleitung ausgesprochene Enteignung (Dienstbarkeit) nicht entschädigt worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985070084.X01Im RIS seit
31.08.2005Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013