Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2;Rechtssatz
Die Organmitgliedschaft schließt die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld nur für jene geltend gemachten privatrechtlichen Ansprüche solcher Personen aus, die aus dem Arbeitsverhältnis (einem Teilzeitraum des Arbeitsverhältnisses) mit der GesmbH & Co KG erwachsen sind, in dem sie Organmitglieder der Komplementärgesellschaft waren, nicht hingegen hinsichtlich solcher privatrechtlicher Ansprüche, die aus einem (vor oder/und nach der Organmitgliedschaft bestandenen) Arbeitsverhältnis des Organmitgliedes der Komplementärgesellschaft mit der KG - unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung oder Fälligkeit - erwachsen sind (Hinweis auf E vom 5.12.1984, 83/11/0105, sowie vom 20. März 1985, 83/11/0136)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984110288.X02Im RIS seit
08.03.2005