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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §362;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1171/79 E 27. Juni 1980 VwSlg 10183 A/1980 RS 4Stammrechtssatz
Weist ein Sozialversicherungsträger einen Antrag auf Gewährung eines Hilflosenzuschusses unter Berufung auf § 362 Abs 1 und 2 ASVG zurück, so ist dagegen die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig.Weist ein Sozialversicherungsträger einen Antrag auf Gewährung eines Hilflosenzuschusses unter Berufung auf Paragraph 362, Absatz eins und 2 ASVG zurück, so ist dagegen die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985080152.X01Im RIS seit
03.10.2005