RS Vwgh 1985/11/18 84/15/0224

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Veröffentlicht am 18.11.1985
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgRallg;
BAO §21 Abs1;
VwRallg impl;

Rechtssatz

Bei der Gesetzesauslegung ist vom Vorgang des Wortlautes der Norm auszugehen und dabei zunächst zu untersuchen, ob dieser einen eindeutigen normativen Gehalt erkennen läßt (Hinweis E 12.3.1984, 789/63).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984150224.X01

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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