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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen dazu, daß unter den im Beschwerdefall gegebenen Voraussetzungen (strenge Trennung einer mit "Bescheid" überschriebenen Erledigung in eine Verfügung, das Abgabenverfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO wiederaufzunehmen, und in den damit verbundenen neuen Sachbescheid, jeweils mit eigenem Spruch, eigener Begründung und eigener Rechtsmittelbelehrung sowie Nichtgeltendmachung von Einwendungen gegen die Wiederaufnahme in der Berufung) eine Berufung gegen den neuen Abgabenbescheid nicht auch als Berufung gegen die Wiederaufnahmsverfügung anzusehen ist.Ausführungen dazu, daß unter den im Beschwerdefall gegebenen Voraussetzungen (strenge Trennung einer mit "Bescheid" überschriebenen Erledigung in eine Verfügung, das Abgabenverfahren gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO wiederaufzunehmen, und in den damit verbundenen neuen Sachbescheid, jeweils mit eigenem Spruch, eigener Begründung und eigener Rechtsmittelbelehrung sowie Nichtgeltendmachung von Einwendungen gegen die Wiederaufnahme in der Berufung) eine Berufung gegen den neuen Abgabenbescheid nicht auch als Berufung gegen die Wiederaufnahmsverfügung anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984150069.X01Im RIS seit
18.11.1985