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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §193 Abs1;Rechtssatz
Der Spruch eines Zurechnungsfortschreibungsbescheides erschöpft sich wesensmäßig in einer Änderung der Zurechnung des Bewertungsgegenstandes an einen anderen Eigentümer als nach dem früher maßgeblichen Einheitswertbescheid.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984150030.X02Im RIS seit
14.01.2002