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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §46;Rechtssatz
Bei den vom BMf Finanzen kundgemachten Hektarsätzen für das forstwirtschaftliche Vermögen zum 1.1.1979 (vgl Teil 1 der im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbarten Kundmachung vom 16.4.1980) wurde nicht davon ausgegangen, daß Forstwege auch mit LKW-Anhängern befahrbar sind.Bei den vom BMf Finanzen kundgemachten Hektarsätzen für das forstwirtschaftliche Vermögen zum 1.1.1979 vergleiche Teil 1 der im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbarten Kundmachung vom 16.4.1980) wurde nicht davon ausgegangen, daß Forstwege auch mit LKW-Anhängern befahrbar sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984150029.X01Im RIS seit
14.01.2002