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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §295;Rechtssatz
Gegen den durch die Finanzlandesdirektion als Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgenommenen Austausch des Änderungstatbestandes des § 303 Abs 4 BAO gegen den des - zutreffenden - § 295 BAO bestehen keine Bedenken.Gegen den durch die Finanzlandesdirektion als Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgenommenen Austausch des Änderungstatbestandes des Paragraph 303, Absatz 4, BAO gegen den des - zutreffenden - Paragraph 295, BAO bestehen keine Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130166.X01Im RIS seit
20.11.1985