RS Vwgh 2007/9/27 2004/11/0152

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Veröffentlicht am 27.09.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/03 Sachwalterschaft

Norm

UbG §3;
UbG §8;
UbG §9 Abs1;
UbG §9 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, die betroffene Person zur Untersuchung zum Arzt bzw. in der Folge in die Anstalt zu bringen, ist dabei zufolge § 9 Abs. 3 UbG der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten: Es ist unter möglichster Schonung der betroffenen Person vorzugehen und es sind die notwendigen Vorkehrungen zur Abwehr von Gefahren zu treffen. Was in diesem Sinne "notwendig" ist, muss an der jeweiligen Situation gemessen werden, was es erfordert, dazu konkrete Feststellungen zu treffen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004110152.X01

Im RIS seit

26.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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