RS Vwgh 1985/11/25 85/02/0196

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Veröffentlicht am 25.11.1985
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Einvernahme des Meldungslegers ist nur dann unabdingbar, wenn sowohl seine Darstellung der Tat als auch die Verantwortung des Beschuldigten jeweils in sich schlüssig und widerspruchsfrei sind; dann darf die Behörde nicht aus den Dienstpflichten des Beamten und der Stellung des Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren allein der Darstellung des Meldungslegers folgen (Hinweis E 26.6.1978, 695/77, VwSlg 9602 A/1978).

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985020196.X01

Im RIS seit

04.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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