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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Einvernahme des Meldungslegers ist nur dann unabdingbar, wenn sowohl seine Darstellung der Tat als auch die Verantwortung des Beschuldigten jeweils in sich schlüssig und widerspruchsfrei sind; dann darf die Behörde nicht aus den Dienstpflichten des Beamten und der Stellung des Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren allein der Darstellung des Meldungslegers folgen (Hinweis E 26.6.1978, 695/77, VwSlg 9602 A/1978).
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020196.X01Im RIS seit
04.04.2005