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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1 impl;Rechtssatz
Ausführungen, wieso die belangte Behörde die Geschwindigkeitsüberschreitung des Bfr als erwiesen annehmen durfte, insbesondere obwohl der Tachometer des Dienstfahrzeuges nicht geeicht war.
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020151.X04Im RIS seit
23.03.2005