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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Die Hilfeleistung beim Einsteigen in die Badewanne und beim Heraussteigen aus der Badewanne ist, weil einerseits die Art der Hilfeleistung und andererseits ihr Maß, insbesondere ihre Häufigkeit, nicht als Pflege und Wartung anzusehen ist (Hinweis auf E vom 7.4.1975, 0716/74) für den Anspruch auf Pflegezulage nicht rechtserheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984090159.X04Im RIS seit
22.12.2004