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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2174/64 E 26. März 1965 VwSlg 6642 A/1965 RS 1Stammrechtssatz
Waschen und Baden sind lebenswichtige Verrichtungen. Sie stellen sich nicht mehr als Handreichungen dar, die im Rahmen des sittlichen Familenbandes nahen Angehörigen zumutbar sind, sondern müssen dem Begriff "Pflege und Wartung" subsumiert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984090159.X01Im RIS seit
22.12.2004