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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Die Prüfung des Bedarfes an der Erbringung von Leistungen des Taxi-Gewerbes kann nicht vorwiegend an Hand von den liniengebundenen Verkehr betreffenden Erhebungen der Verkehrsverhältnisse erfolgen.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985150048.X04Im RIS seit
11.05.2006