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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §43 Abs1 litb;Rechtssatz
Wenn entsprechend einer Mitteilung der belangten Behörde die Akten betreffend die Erlassung einer Verordnung nicht aufgefunden werden konnten, so kann nicht vom Bestand einer derartigen Verordnung ausgegangen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985180125.X01Im RIS seit
11.07.2001