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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Die Erteilung einer Taxi-Konzession unter dem Gesichtspunkt der Deckung eines nur hinsichtlich eines bestimmten Unternehmens bestehenden Bedarfes steht in Wiederspruch dazu, dass unter Taxi-Gewerbe die Bereithaltung von Personenkraftwagen zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten zu verstehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985150202.X01Im RIS seit
16.05.2006