RS Vwgh 1985/12/9 85/15/0202

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1985
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Erteilung einer Taxi-Konzession unter dem Gesichtspunkt der Deckung eines nur hinsichtlich eines bestimmten Unternehmens bestehenden Bedarfes steht in Wiederspruch dazu, dass unter Taxi-Gewerbe die Bereithaltung von Personenkraftwagen zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten zu verstehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985150202.X01

Im RIS seit

16.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten