RS Vwgh 1985/12/9 85/15/0122

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Veröffentlicht am 09.12.1985
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ein zwischen der Bedarfserhebung (Marktamtsbericht) und der Erlassung eines darauf aufbauenden Bescheides liegender Zeitraum von etwas weniger als 16 Monaten kann nicht als übermäßig lange gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985150122.X03

Im RIS seit

15.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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