RS Vwgh 1985/12/10 85/14/0082

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Veröffentlicht am 10.12.1985
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ein mit der Liegenschaftsbewertung betrauter Amtssachverständiger ist auch für eine Bauwertermittlung

kompetent. In erster Linie entscheidet die Schlüssigkeit des Gutachtens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985140082.X04

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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