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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Ein mit der Liegenschaftsbewertung betrauter Amtssachverständiger ist auch für eine Bauwertermittlung
kompetent. In erster Linie entscheidet die Schlüssigkeit des Gutachtens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140082.X04Im RIS seit
12.12.2000