RS Vwgh 2007/10/2 2006/10/0175

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Veröffentlicht am 02.10.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
ForstG 1975 §5;

Rechtssatz

Mit einem Bescheid gemäß § 5 ForstG wird ausschließlich über Eigenschaften der Grundfläche abgesprochen. Daher reichen seine Wirkungen über die Person des Bescheidadressaten hinaus (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 17. März 1997, Zl. 96/10/0079).

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006100175.X05

Im RIS seit

29.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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