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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §229 Abs1 Z4 lita;Rechtssatz
Aus der bloßen Bezeichnung einer Leistung als "Taschengeld" kann noch nicht abgeleitet werden, ob diese ein Entgelt iSd § 4 Abs 1 Z 3 ASVG darstellt oder nicht.Aus der bloßen Bezeichnung einer Leistung als "Taschengeld" kann noch nicht abgeleitet werden, ob diese ein Entgelt iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, ASVG darstellt oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985080153.X01Im RIS seit
08.09.2004Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014