Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1Stammrechtssatz
Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrages. Es handelt sich hiebei um einen nicht verbesserungsfähigen Inhaltsmangel; das Begehren ist daher zurückzuweisen.Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des Paragraph 46, Absatz 3, VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrages. Es handelt sich hiebei um einen nicht verbesserungsfähigen Inhaltsmangel; das Begehren ist daher zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985070317.X01Im RIS seit
06.02.2008