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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §33 Z2;Rechtssatz
Als erschwerend dürfen nur Strafen berücksichtigt werden, die rechtskräftig verhängt wurden.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984070378.X03Im RIS seit
17.12.1985Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013