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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/03/0010 E 18. Dezember 1985 VwSlg 11977 A/1985 RS 1Stammrechtssatz
Rechte, die einer Person als Inhaber eines Betriebes aus einem Bewilligungsbescheid nach § 82 Abs 1 StVO erwachsen sind, können im Fall der Übertragung des Betriebes auf eine andere Person (im Beschwerdefall auf einen Pächter) auf diese andere Person übergehen und von dieser ausgeübt werden, ohne dass es der Erlassung eines weiteren Bewilligungsbescheides nach § 82 Abs 1 StVO bedarf.Rechte, die einer Person als Inhaber eines Betriebes aus einem Bewilligungsbescheid nach Paragraph 82, Absatz eins, StVO erwachsen sind, können im Fall der Übertragung des Betriebes auf eine andere Person (im Beschwerdefall auf einen Pächter) auf diese andere Person übergehen und von dieser ausgeübt werden, ohne dass es der Erlassung eines weiteren Bewilligungsbescheides nach Paragraph 82, Absatz eins, StVO bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985030047.X01Im RIS seit
15.04.2005Zuletzt aktualisiert am
22.09.2011