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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Behörde trotz der erfolgten Mitteilung der Verehelichung des Bfrs zunächst keine Neubemessung der Zusatzrente vornimmt, können die Parteien objektiv fälschlich in ihrem guten Glauben bestärken.
Schlagworte
Verschulden und guter GlaubeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984090008.X03Im RIS seit
06.12.2004