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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §102 Abs5 lita;Rechtssatz
Eine Bestrafung wegen des Tatbestandes des Nichtaushändigens ist rechtmäßig, gleichgültig, ob das Nichtaushändigen darauf zurückgeht, dass der Beschuldigte mitgeführte Papiere nicht ausgehändigt oder die Papiere deshalb nicht ausgehändigt hat, weil er sie gar nicht bei sich hatte (Hinweis E 30.6.1982, 82/03/0026, VwSlg 10779 A/1982).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020272.X02Im RIS seit
07.04.2005Zuletzt aktualisiert am
17.04.2012