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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §9;Rechtssatz
Ausführungen zur Verpflichtung der Berufungsbehörde, die Frage zu klären, ob das an den Bfr persönlich adressierte erstinstanzliche Straferkenntnis dem Vertreter des Bfrs tatsächlich zugekommen ist, bevor sie über die vom Bfr selbst erhobene Berufung eine Sachentscheidung fällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020249.X02Im RIS seit
06.04.2005Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015