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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Einen Beifahrer trifft keine Verpflichtung, dem Verkehrsgeschehen zu folgen. Wenn ein Beifahrer, der mit dem Lenker ein Gespräch führt, einen beim Ausparken erfolgenden Anstoß nicht wahrnimmt, kann dies den Lenker, der den Anstoß ebenfalls nicht wahrnimmt, nicht entschuldigen. Der Lenker muss den Geschehnissen um sein Fahrzeug seine volle Aufmerksamkeit zuwenden. Es ist nicht unschlüssig, unterschiedliche Maßstäbe an die Aufmerksamkeit der betreffenden Person anzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020135.X01Im RIS seit
23.03.2005