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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §11 Abs1;Rechtssatz
Keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen Ausspruch, dass durch ein gegen § 11 Abs 1 StVO verstoßendes Verhalten "ein Verkehrsunfall verursacht wurde".Keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen Ausspruch, dass durch ein gegen Paragraph 11, Absatz eins, StVO verstoßendes Verhalten "ein Verkehrsunfall verursacht wurde".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020119.X01Im RIS seit
23.03.2005