RS Vwgh 2007/10/9 2007/02/0004

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Veröffentlicht am 09.10.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §19 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Beim Begriff Arbeitsstätte handelt es sich sich um die Orte in den Gebäuden des Unternehmens und/oder Betriebs, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, einschließlich jedes Ortes auf dem Gelände des Unternehmens und/oder Betriebs, zu dem Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (E 22. Oktober 1999, 98/02/0234).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007020004.X03

Im RIS seit

08.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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