Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §1460;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 86/07/0055Rechtssatz
Der Wille, eine Dienstbarkeit zu ersitzen, besteht auch dann, wenn derjenige, der eine derartige Ersitzung geltend macht, im maßgeblichen Zeitraum irrigerweise geglaubt hat, Eigentümer der belasteten Liegenschaft zu sein (Hinweis auf Schubert in Rummel, ABGB 2. Band, Randziffer 3 zu § 1460 und bei Dittrich-Tades, ABGB,Der Wille, eine Dienstbarkeit zu ersitzen, besteht auch dann, wenn derjenige, der eine derartige Ersitzung geltend macht, im maßgeblichen Zeitraum irrigerweise geglaubt hat, Eigentümer der belasteten Liegenschaft zu sein (Hinweis auf Schubert in Rummel, ABGB 2. Band, Randziffer 3 zu Paragraph 1460 und bei Dittrich-Tades, ABGB,
32. Auflage, § 1460 Entscheidung 10).32. Auflage, Paragraph 1460, Entscheidung 10).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070257.X04Im RIS seit
15.05.2006Zuletzt aktualisiert am
27.03.2015