RS Vwgh 1987/4/14 86/07/0257

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Veröffentlicht am 14.04.1987
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 86/07/0055

Rechtssatz

Der Wille, eine Dienstbarkeit zu ersitzen, besteht auch dann, wenn derjenige, der eine derartige Ersitzung geltend macht, im maßgeblichen Zeitraum irrigerweise geglaubt hat, Eigentümer der belasteten Liegenschaft zu sein (Hinweis auf Schubert in Rummel, ABGB 2. Band, Randziffer 3 zu § 1460 und bei Dittrich-Tades, ABGB,Der Wille, eine Dienstbarkeit zu ersitzen, besteht auch dann, wenn derjenige, der eine derartige Ersitzung geltend macht, im maßgeblichen Zeitraum irrigerweise geglaubt hat, Eigentümer der belasteten Liegenschaft zu sein (Hinweis auf Schubert in Rummel, ABGB 2. Band, Randziffer 3 zu Paragraph 1460 und bei Dittrich-Tades, ABGB,

32. Auflage, § 1460 Entscheidung 10).32. Auflage, Paragraph 1460, Entscheidung 10).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070257.X04

Im RIS seit

15.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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