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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 86/07/0055Rechtssatz
Der rechtskräftige Besitzstandsausweis schafft in Ansehung der Eigentumsverhältnisse Recht zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien. Die Behörde hat demnach (bezüglich des Eigentumsstreites) von der danach maßgebenden Eigentumslage auszugehen. Mit Rechtskraft des Besitzstandsausweises wird im übrigen eine noch laufende Verjährung (Ersitzung) unterbrochen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070257.X03Im RIS seit
15.05.2006Zuletzt aktualisiert am
27.03.2015