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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §415;Rechtssatz
Ob der Mitbeteiligte bei seiner Tätigkeit - wie er angibt - Werkzeuge der Beschwerdeführerin (was ebenfalls für seine Dienstnehmereigenschaft sprechen könnte) oder eigenes Werkzeug verwendet, ist von untergeordneter Bedeutung, da der Dienstnehmer in erster Linie seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt (Hinweis E 20.3.1975, 1665/74).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983080128.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.11.2012