RS Vwgh 2007/10/11 2006/12/0167

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Veröffentlicht am 11.10.2007
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E05200500
E6J
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung Art2 Abs3;
62001CJ0342 Merino Gomez VORAB;
EURallg;
MSchG 1979 §3;

Rechtssatz

Das in § 3 MSchG umschriebene Recht ist ohne jeden Zweifel ein solches, welches - wie jenes auf Mutterschaftsurlaub - nach Maßgabe des Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 76/207/EWG Frauen gewährt wird, um sie bei Schwangerschaft und Mutterschaft zu schützen. Die Inanspruchnahme dieser Rechte darf daher für solche Frauen nicht zu Nachteilen bei den Arbeitsbedingungen führen (Hinweis Urteil des EuGH vom 18. März 2004, C-342/01, Gomez, Rz 37).

Gerichtsentscheidung

EuGH 62001J0342 Merino Gomez VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120167.X05

Im RIS seit

07.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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