RS Vwgh 2007/10/11 2006/12/0167

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Veröffentlicht am 11.10.2007
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E05202010
E6J
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

31992L0085 Arbeitnehmer-RL Sicherheit Gesundheitsschutz 10te Art5 Abs3;
31992L0085 Arbeitnehmer-RL Sicherheit Gesundheitsschutz 10te Art8;
62003CJ0191 North Western Health Board / McKenna VORAB;
EURallg;
MSchG 1979 §3 Abs3;

Rechtssatz

Das Beschäftigungsverbot für werdende Mütter gemäß § 3 Abs. 3 MSchG stellt keinen Fall des Art. 8 der Richtlinie 92/85/EWG, sondern einen Fall ihres Art. 5 Abs. 3 dar. Die Situation einer werdenden Mutter während des Beschäftigungsverbotes ist mit jener kranker Arbeitnehmer - jedenfalls aus der Sicht des Gemeinschaftsrechtes - nicht vergleichbar (Hinweis Urteil des EuGH vom 8. September 2005, C-191/03, North Western Health Board gegen Margaret McKenna, Sammlung der Rechtsprechung 2005, S. I-07631, Rz 56). Im Fall eines derartigen Beschäftigungsverbotes müssen daher die Rechte der Arbeitnehmerinnen entsprechend den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften gewährleistet sein.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62003J0191 North Western Health Board / McKenna VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120167.X03

Im RIS seit

07.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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