RS Vwgh 2007/10/11 2005/04/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §359b Abs1;
MinroG 1999 §178;
MinroG 1999 §179 Abs2;
MinroG 1999 §179;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/04/0160 E 24. März 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 3. März 2001, VfSlg. 16103/2001, es als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen hat, den Nachbarn in einem Verfahren gemäß § 359b Abs. 1 GewO 1994 Parteistellung auch bei Beurteilung der Frage zu versagen, ob die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren überhaupt vorliegen, steht der bisherigen Rechtsprechung zu den §§ 178 und 179 MinroG nicht entgegen: das Verfahren gemäß § 359b Abs. 1 GewO 1994, dem ein Genehmigungsansuchen zu Grunde liegt, ist mit der im § 179 Abs. 2 MinroG normierten Anordnungsbefugnis der Behörde zur Durchführung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen nicht vergleichbar.

Schlagworte

Bergrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040223.X02

Im RIS seit

02.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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