RS Vwgh 2007/10/12 2006/05/0293

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/05/0031 E 10. Mai 1994 RS 4

Stammrechtssatz

Bei Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit eines Kostenvorauszahlungsauftrages kommt dem Umstand, daß dem Verpflichteten durch "nähere Aufschlüsselung der geschätzten Kosten" im Zuge des Rechtsmittelverfahrens bekannt ist, aus welchen Teilbeträgen sich die zu entrichtende Vorauszahlung der voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme zusammensetzt, rechtliche Bedeutung zu. Die "konkret vorzunehmenden Maßnahmen" müssen sich nicht aus der Begründung des Bescheides ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050293.X09

Im RIS seit

15.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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