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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/05/0031 E 10. Mai 1994 RS 4Stammrechtssatz
Bei Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit eines Kostenvorauszahlungsauftrages kommt dem Umstand, daß dem Verpflichteten durch "nähere Aufschlüsselung der geschätzten Kosten" im Zuge des Rechtsmittelverfahrens bekannt ist, aus welchen Teilbeträgen sich die zu entrichtende Vorauszahlung der voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme zusammensetzt, rechtliche Bedeutung zu. Die "konkret vorzunehmenden Maßnahmen" müssen sich nicht aus der Begründung des Bescheides ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050293.X09Im RIS seit
15.11.2007Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013