RS Vwgh 2007/10/12 2007/02/0286

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.2007
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/02/0049 E 19. Oktober 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Der bloße "Verdacht", der Aufgeforderte habe ein Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand gelenkt, reicht aus (Hinweis E 10.9.2004, 2004/02/0276). Dies gilt auch hinsichtlich des Lenkens auf einer Straße "mit öffentlichem Verkehr" (vgl. § 1 Abs. 1 StVO), sodass auch in dieser Hinsicht ein "Verdacht" genügt.

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007020286.X01

Im RIS seit

02.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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