RS Vwgh 2007/10/12 2006/05/0293

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Veröffentlicht am 12.10.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1538/72 E 6. März 1973 VwSlg 8378 A/1973 RS 5

Stammrechtssatz

§ 2 Abs 1 VVG bezieht sich nur auf die Auswahl der in diesem Gesetz vorgesehenen Zwangsmittel, kann jedoch nicht dazu herangezogen werden, um eine Vollstreckung überhaupt als unzulässig ansehen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050293.X06

Im RIS seit

15.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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